Eine Wahlärztin/ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag mit einer bestimmten Krankenkasse, sonder wird von der Patientin/vom Patienten frei gewählt und vorerst privat bezahlt. Die Abrechnung der medizinischen Leistung erfolgt nachträglich nach Einreichen der Honorarnote bei der jeweiligen Kasse. Je nach Versicherung werden 25 bis 45% der Behandlungskosten rückerstattet. Bei privaten Zusatzversicherungen sind es bis zu 100%, auch für Akupunktur und komplementäre Methoden.

Rezepte und Laboruntersuchungen werden wie beim Kassenarzt direkt und vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Ihre Vorteile in einer Wahlarzt-Praxis:

  • die Terminvergabe ist flexibler, auch kurzfristige Termine und Nachmittags oder Abendordination werden angeboten
  • die Wartezeiten vor der Untersuchung sind in der Regel kurz
  • es besteht vor der medizinischen Untersuchung ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch mit der Ärztin. Insgesamt stehen ca. 30 bis 60 Minuten pro Patientin/Patient zur Verfügung
  • die angebotene medizinische Leistung und Beratung umfasst neben schulmedizinischer Versorgung auf höchstem Niveau auch das Angebot alternativer, medizinischer Möglichkeiten